Grundsätzlich ja, eine 12.000-Züge-Vape darf unter den geltenden Transportbedingungen im Handgepäck mitgeführt werden. Ob die konkrete Vape erlaubt ist, hängt jedoch auch von den Airline-Vorschriften und den Einfuhrbestimmungen des Ziellandes ab.
E-Zigaretten mit Lithium-Akku gehören grundsätzlich ins Handgepäck, nicht ins Aufgabegepäck. An Bord dürfen sie weder benutzt noch aufgeladen werden.
Wichtig: Die Mitnahme im Flugzeug ist nicht mit der rechtlichen Zulässigkeit des Produkts gleichzusetzen. In Deutschland dürfen nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten nach § 14 TabakerzG höchstens 2 ml Liquid enthalten; die Nikotinkonzentration darf maximal 20 mg/ml betragen. Eine 12.000-Züge-Vape mit beispielsweise 20 ml nikotinhaltigem Liquid entspricht daher nicht den deutschen Anforderungen an das Inverkehrbringen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein generelles Verbot des Lufttransports.
Wenn du unsicher bist, prüfe die offiziellen Gepäckregeln deiner Airline und frage bei Bedarf mit Angabe von Modell, Liquidmenge und Akkudaten beim Kundenservice nach. Kontrolliere zusätzlich die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Lässt sich die Zulässigkeit nicht eindeutig klären, solltest du die Vape nicht mitnehmen.
Du suchst eine passende Vape für deinen nächsten Urlaub? Bei EinwegVape Deutschland findest du verschiedene E-Zigaretten und Geschmacksrichtungen für unterschiedliche Vorlieben. Schau dir unser Sortiment an und informiere dich vor dem Kauf über die Produktdetails sowie die geltenden Transport- und Einfuhrbestimmungen.
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